Unsere Leistungen

Hilfen zur Erziehung nach dem SGB VIII sind durch einen Leistungsanspruch der Hilfeempfänger gekennzeichnet. So haben Eltern und Personensorgeberechtigte bei der Erziehung ihres Kindes Anspruch auf Hilfe, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet werden kann und eine Unterstützungsmaßnahme für dessen Entwicklung geeignet und notwendig erscheint.

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    Mögliches Fallbeispiel:

    „Ich bin Tobias und 13 Jahre alt. Vor einem Jahr haben sich meine Eltern getrennt und seitdem geht es bei uns drunter und drüber. Ich lebe jetzt bei meiner Mama in einer neuen Wohnung. Kontakt zu meinen alten Freunden habe ich nur noch selten. Mit meiner Mama verstehe ich mich gut, trotzdem streiten wir immer mehr. In der Schule habe ich oft Ärger mit den Lehrern und anderen Mitschülern. Es wird behauptet, ich sei aggressiv. Auch meine Noten haben sich verschlechtert. Manchmal ärgert mich die Schule so, dass ich dort nicht hingehe und mich lieber in der Stadt aufhalte.
    Seit zwei Monaten habe ich einen Erziehungsbeistand, der mir unter anderem bei den Hausaufgaben hilft und für mich immer ein offenes Ohr hat. Erst war ich ziemlich skeptisch, aber jetzt merke ich, dass der Beistand für mich, aber auch für meine Eltern, eine gute Idee war.“

    Durch eine persönliche und zielgerichtete Begleitung wird den Kindern und Jugendlichen ermöglicht, Handlungsstrategien für Alltags- und Entwicklungsherausforderungen zu erproben bzw. an den persönlichen und individuellen Themen der eigenen Persönlichkeitsentfaltung zu arbeiten. Unter dem Einbezug des sozialen Umfeldes wird partizipatorisch die Verselbstständigung des jungen Menschen ermöglicht.

    Insbesondere mit folgenden Maßnahmen/Zielen:

    • Im Rahmen der Maßnahme wird die Lebenssituation geklärt und eine tragfähige Perspektive entwickelt, um eine weitere positive Entwicklung zu gewährleisten.
    • Belastende Lebenssituationen werden aufgearbeitet und neu erlernte Verhaltensweisen stabilisiert.
    • Der Aufbau von sozial-emotionalen und psycho-sozialen Handlungskonzepten ermöglicht dem jungen Menschen, sein Leben selbstständig zu gestalten.
    • Im Rahmen der Hilfe finden sich Anteile der Erziehungsberatung und der sozialen Gruppenarbeit in Abhängigkeit der individuellen Zielsetzungen wieder.