Unsere Leistungen

Hilfen zur Erziehung nach dem SGB VIII sind durch einen Leistungsanspruch der Hilfeempfänger gekennzeichnet. So haben Eltern und Personensorgeberechtigte bei der Erziehung ihres Kindes Anspruch auf Hilfe, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet werden kann und eine Unterstützungsmaßnahme für dessen Entwicklung geeignet und notwendig erscheint.